Unsere Vertragsformen

Dienstleistungsvertrag

SHORT-FACTS:
  • Der Dienstleistungsvertrag ist eine gute Form, um schnell und unkompliziert Softwareentwicklungsprojekte umzusetzen.
  • Diese Vertragsform bietet sich immer an, wenn der Projektverlauf und der notwendige Aufwand noch nicht a priori abschätzbar sind. 
  • Das geleistete Arbeitsvolumen kann durch vorher festgelegte Stundenabrufe und vereinbarte Stunden-/Tagessätze mit Tätigkeitsnachweis strukturiert werden.

Der Dienstleistungsvertrag ist ein sehr geläufiges Mittel, um im Rahmen von umfangreichen Softwareentwicklungsprojekten unseren Kunden durch Mitarbeit schnell und unkompliziert zu helfen.

Der Dienstleistungsvertrag bietet sich an, wenn der Projektverlauf und der notwendige Aufwand noch nicht abschätzbar sind. Auch in Fällen, in denen aus Zeit- oder Kostengründen die Erstellung von Lastenheft und Pflichtenheft nicht durchgeführt werden kann, ist der Dienstleistungsvertrag die geeignete Form. Denn die Erstellung dieser Unterlagen ist ein nicht zu unterschätzender Zeit- und Kostenfaktor. In der agilen Softwareentwicklung (z.B. SCRUM) entstehen die Vorgaben, die zu einem Pflichtenheft führen würden, agil, also projektbegleitend. Hier bietet sich der Dienstleistungsvertrag ganz besonders an.

Im Gegensatz zum Werkvertrag wird beim Dienstleistungsvertrag der Auftragnehmer zu einer Arbeitsleistung verpflichtet, ohne ein bestimmtes Projektergebnis vor Augen zu haben. Im Unterschied dazu erfordert der Werkvertrag, dass die Leistung nach genauen Vorgaben des Auftraggebers, meist in Form eines Pflichtenheftes, erbracht und ohne wesentliche Mängel geliefert wird.

Bei Nutzung des Servicevertrages wird die Arbeitszeit nach Stundensätzen oder Tagessätzen mit Tätigkeitsnachweis abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Zuvor vereinbarte Stundenkontingente können zur Strukturierung des zu erbringenden Arbeitsvolumens dienen. Für die Erfassung der Arbeitszeit und die Dokumentation der Tätigkeitsnachweise verwenden wir ein eigenes Zeiterfassungs- und Projektmanagement-Tool (Produra).

Der Dienstleistungsvertrag ist hinsichtlich der eingesetzten Mitarbeiter grundsätzlich nicht personenbezogen. Bei der Leistungserbringung können die Mitarbeiter somit problemlos wechseln, wenn sich ändernde Qualifikationsanforderungen im Projekt dies sinnvoll erscheinen lassen.

Accellence kann seinen Kunden im Rahmen des Softwareengineering die Leistung seiner Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen und Dienstleistungsverträgen – letztere auch mit Arbeitsnehmerüberlassung – anbieten.

Werkvertrag

SHORT-FACTS:
  • Der Werkvertrag ist bei  Accellence die am häufigsten verwendete Vertragsform.
  • Ein Werkvertrag beinhaltet die genaue Definition und Beschreibung des zu entwickelnden Werks.
  • Die Accellence bietet an, das Pflichtenheft/Lastenheft gemeinsam mit dem Kunden zu erstellen.
  • Häufig bietet sich eine Kombination aus Werk- und Dienstleitungsvertrag an.

Bei einem Werkvertrag schuldet der Werkunternehmer (wir als Accellence) dem Werkbesteller (Sie als Kunde) die Herstellung eines Werkes. Der Werkunternehmer erhält nach Herbeiführung eines bestimmten Erfolges als Gegenleistung vom Werkbesteller den vereinbarten Werklohn (siehe dazu §631 Abs.1 BGB).

Ein sorgfältig abgefasster Werkvertrag bietet für den Kunden den Vorteil der Planungssicherheit: Er weiß genau, bis zu welchem Termin er was zu welchen Kosten geliefert bekommt. Dies bedeutet allerdings, dass dem Vertragsabschluss eine sorgfältige Planung vorausgehen muss. Darunter die unter Umständen zeit- und kostenintensive Erstellung eines Pflichtenheftes. Dabei muss der Kunde als Auftraggeber das zu entwickelnde Softwaresystem ausreichend genau definieren. Beginnend bei der Softwarearchitektur über die Prototypentwicklung bis zur genauen Funktionsweise. Gegebenenfalls muss auch das Design der Benutzeroberfläche festgelegt werden.

Accellence kann den Kunden hierbei unterstützen, indem wir an Hand von Kundenvorgaben das Pflichtenheft inklusive Design nach Aufwand auf Basis eines Dienstleistungsvertrags erstellen. Dem kann sich dann für die Realisierung des Vorhabens, also die Umsetzung des Pflichtenheftes, der Werkvertag anschließen. Dies ist eine häufige Vorgehensweise. Die Alternative ist ein Dienstleistungsvertrag, in dessen Rahmen die Software auf Basis einer kontinuierlichen Aufwandsschätzung entwickelt werden kann.

Accellence kann seinen Kunden im Rahmen des Softwareengineering die Leistung seiner Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen und Dienstleistungsverträgen – letztere auch mit Arbeitsnehmerüberlassung – anbieten.
 

Dienstleistungsvertrag mit Arbeitnehmerüberlassung

SHORT-FACTS:
  • Häufiger Anlass für eine Arbeitnehmerüberlassung ist die Weisungsbefugnis.
  • Es müssen zusätzliche behördliche Vorgaben beachtet werden.
  • Accellence besitzt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. 

Eine Dienstleistungsvereinbarung mit Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet sich von einem normalen Dienstleistungsvertrag durch die direkte Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber unserem Mitarbeiter. Diese Weisungsbefugnis ist meist der Anlass, wenn sich Kunden für Arbeitnehmerüberlassung entscheiden.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen eine Reihe behördlicher Auflagen beachtet werden, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Das bedingt für den Vertragsabschluss einige administrative Vorarbeiten auf beiden Seiten. Weil die Überlassung nur personenbezogen vereinbart werden kann, ist ein einfacher Austausch von Arbeitnehmern nicht ohne weiteren administrativen Aufwand möglich. 

Arbeitnehmer überlassende Betriebe müssen zur Überlassung berechtigt worden sein. Accellence besitzt eine solche von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit in Kiel erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. 

Accellence kann seinen Kunden im Rahmen des Softwareengineering die Leistung seiner Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen und Dienstleistungsverträgen – letztere auch mit Arbeitsnehmerüberlassung – anbieten.